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Informationen zu Fahrzeugversicherungen

Grundsätzlich gilt es zwei Arten von Versicherungen zu unterscheiden:
Kasko-Versicherung und Haftpflichtversicherung

Kasko-Versicherung

Diese Versicherung tritt in Kraft für Schäden am gemieteten Wohnmobil. Sie wird bezeichnet mit CDW, CDR oder ähnlich.

Es gilt zunächst der Grundsatz: der Mieter muss das Fahrzeug unversehrt und unbeschädigt in dem Zustand wieder zurückgeben, wie er es erhalten hat. Für sämtliche Schäden hat er verpflichtend aufzukommen, egal wie und von wem die Schäden verursacht wurden!

Bei Schäden am gemieteten Wohnmobil gilt es dann zu berücksichtigen, welche Schäden versichert sind und welche durch keine Versicherung gedeckt sind. Zu den nicht versicherten Schäden zählen beispielsweise alle, die durch vertrags- oder gesetzeswidrigen Gebrauch des gemieteten Wohnmobils entstanden sind und darüber hinaus noch einige mehr. Diese Fälle/Schäden sind im Detail beschrieben in unseren Webseiten beim jeweiligen Vermieter in den Vermieter-Bedingungen im Absatz WICHTIG unter dem Oberpunkt VERSICHERUNGEN.

Für das gemietete Wohnmobil ist immer eine Kasko-Versicherung im Preis eingeschlossen, diese Versicherung reduziert das Eigenrisiko für den Mieter für Schäden am Mietfahrzeug, bei Diebstahl und Vandalismus, sie beinhaltet jedoch immer eine gewissen Selbstbeteiligung pro Schadensfall für den Mieter. Der Selbstbehalt wird für jeden Schaden separat berechnet.

Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Der Selbstbehalt wird nur dann wieder erstattet, wenn der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt, was oft sehr schwierig sein und sehr lange dauern kann, teilweise auch gar nicht möglich ist.

Je nach Vermieter und dessen eingeschlossener Versicherung ist der Selbstbehalt, den der Mieter für jeden Schaden zu bezahlen hat, unterschiedlich hoch. Um die Höhe dieser Selbstbeteiligung zu reduzieren können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden (teilweise vorab zusammen mit der Buchung des Wohnmobils, meist jedoch nur vor Ort möglich). Diese Zusatzversicherungen werden bezeichnet als VIP, ELVIP oder ähnlich. Eine gewisse Selbstbeteiligung bleibt immer bestehen und kann nicht durch weitere Zusatzversicherungen ausgeschlossen werden.

Haftpflichtversicherung

Diese deckt Ansprüche von Dritten für Personenschäden Dritter und/oder Schäden am Eigentum Dritter.

Entgegen den bekannten Regelungen in Deutschland gibt es in Nordamerika und speziell in den USA andere Auslegungen und Handhabungen der Haftpflichtversicherung gegenüber diesen Ansprüchen.

Bitte beachten: man unterscheidet dort, dass Dritte Ansprüche gegenüber der Vermietfirma für deren Fahrzeuge sowie auch gegenüber dem Mieter und allen eingetragenen Fahrern des Wohnmobils geltend machen können. Eine Trennung in dieser Form kennt man in Deutschland nicht.
Die Besonderheit dabei ist, dass die vom Vermieter eingeschlossene Haftpflichtversicherung je nach Vermieter unterschiedliche Deckungssummen für die Ansprüche Dritter beinhaltet.

Die Fahrzeuge und die Vermietfirma sind bei Unfällen mit Schäden an Dritten und/oder deren Eigentum meist bis zu einer gewissen Höhe (meist 1 Mio. $ oder mehr) versichert.

Die Haftpflichtdeckung für die auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrer/Mieter entspricht dagegen jedoch oft nur der je nach Bundesstaat gesetzlich vorgeschriebenen - meist sehr geringen - Minimaldeckung (Statutory Limit).

Der Hintergrund dafür ist folgender:
Wenn ein US-Bürger in den USA ein Fahrzeug mietet und Ansprüche von Dritten gegen den Fahrer/Mieter erhoben werden, sind diese seitens der von der Vermietfirma eingeschlossenen Haftpflichtdeckung in der Regel nur bis zur Höhe der "Statutory Limits" gedeckt. Übersteigen die Ansprüche diese oft sehr niedrigen Limits, tritt die private Haftpflicht des Mieters (US-Bürger) für die darüber hinausgehenden Ansprüche ein. Diese Regelung gibt es in Deutschland nicht und eine deutsche Privathaftpflichtversicherung kommt dafür nicht auf, denn diese schliesst Fahrzeuge aus.

Aus diesem Grund schliesst ein Vermieter in USA meist aber auch keine teure höhere Versicherung für diese Fälle eines Anspruchs Dritter gegen den Mieter ein, sondern nur für den Fall eines Anspruchs Dritter gegen ihn selbst. Somit entsteht die Situation bisweilen unterschiedlich hoher Deckungssummen für Ansprüche Dritter. Sofern bei einem Vermieter nur die geringe Minimaldeckung besteht, kann und sollte der Mieter zur Erhöhung der Deckung unbedingt vor Ort bei der Fahrzeugübernahme noch eine SLI-Zusatzversicherung abschliessen.

Die camperboerse schließt für die Fälle, bei denen seitens eines Vermieters nur eine geringe Haftpflichtdeckung besteht, noch zusätzlich eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung in den Reisepreis mit ein. Die Deckungssumme dieser Versicherung beträgt 7,5 Millionen Euro. Wichtig: diese Versicherung gilt nur für Ansprüche, die über die Deckungssumme der Vermieter-Haftpflicht bzw. der "Statutory Limits" hinausgehen. Diese Versicherung sollte jedoch immer als zusätzliche Sicherheit betrachtet werden und nicht den Abschluss einer SLI-Zusatzversicherung ersetzen, sondern die Höhe dieser für den Fall aller Fälle noch ergänzen.

WICHTIG:

Mitfahrer sind nicht Dritte, etwaige Ansprüche der Mitfahrer gegen den Fahrer sind nicht mitversichert!
Damit ist folgender Fall gemeint, der für den Fahrer nicht versicherbar ist, auch nicht durch eine SLI-Zusatzversicherung:
Mehrere Freunde machen gemeinsam Urlaub und fahren im Wohnmobil, durch einen Unfall (Schuld des Fahrers oder auch nicht) wird einer der Freunde schwer verletzt. Ein Freund erhebt Ansprüche gegen den Fahrer. Für diesen Fall ist der Fahrer nicht versichert!
Die Wohnmobilvermieter bieten dafür, im Gegensatz zu manchen Autovermietern, keine Möglichkeit einer Zusatzversicherung an.
Es empfiehlt sich daher dringend, dass jeder Reisende eine Unfallversicherung hat, die auch für Unfälle im Ausland eintritt und für die Verletzung bis hin zu Invalidität eintritt.