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Neuseeland Einreisebestimmungen

Einreise und Visum

Alle Reisenden benötigen für die Einreise nach Neuseeland einen gültigen Reisepass (Personalausweis nicht ausreichend). Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens einen Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein. Kinder benötigen einen gültigen Kinderreisepass oder einen regulären Reisepass. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht akzeptiert.

Elektronische Einreisegenehmigung NZeTA

Reisende aus visabefreiten Ländern müssen für die Einreise nach Neuseeland verpflichtend im Besitz der elektronischen Einreisegenehmigung NZeTA (Electronic Travel Authority) sein. Diese ist gebührenpflichtig. Zusätzlich wird bei Registrierung auch eine Tourismussteuer (IVL) verlangt, die für eine nachhaltigere Tourismusindustrie in Infrastruktur- und Umweltschutzprojekte fließen soll.

Die einmal erteilte NZeTA gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren.

Die zuständige New Zealand Immigration empfiehlt, den Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

Die elektronische Einreisegenehmigung NZeTA ist online oder auf mobilen Geräten über die NZeTA-App zu beantragen und auch für einen Aufenthalt im Transitbereich erforderlich.
Airlines sind berechtigt, Gästen, die nicht über ein gültiges NZeTA verfügen, das Einsteigen in den Flieger zu verweigern.

Alle Informationen rund um NZeTA und IVL sowie den Link zur Beantragung gibt es auf der Internetseite der neuseeländischen Behörde unter folgendem Link: New Zealand Immigration
Bitte beachten Sie, bei Flügen nach Neuseeland mit einem Zwischenstopp in den USA, dass für die Einreise in die USA alle Reisenden einen eigenen, maschinenlesbaren Reisepass mitführen und im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis ("Electronic System for Travel Authorization"-ESTA) sein müssen

Gesundheitsvorschriften

Aktuell liegen uns keine Informationen über zwingend notwendige Vorbeugemassnahmen oder Impfungen vor.

Zoll

Die Zollfreimengen für Genussmittel belaufen sich für Personen über 17 Jahren auf maximal 4,5 Liter Wein oder Bier und höchstens drei Flaschen Spirituosen zu je maximal 1,125 Liter sowie höchstens 50 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak bzw. Zigarren (oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis maximal 50 Gramm). Andere Waren dürfen bis zu einem Gesamtwert von 700 NZD je Reisendem eingeführt werden.

Die Einfuhr von Tieren unterliegt strengen Quarantänevorschriften. Ausführliche Informationen sind vom Quarantänedienst des Land- und Forstwirtschaftsministeriums (Ministry of Primary Industries & Importing Service) erhältlich.

Neuseeland hat außerordentlich strenge Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und andere pflanzliche und tierische Produkte, die ein Risiko für die Flora und Fauna des Landes darstellen könnten. Reisende sind verpflichtet, bei der Einreise als Risiko in Frage kommende Produkte bzw. Gegenstände zu deklarieren. Dazu zählen unter anderem:

  • Alle Lebensmittel
  • Pflanzen und Saaten
  • Tiere und Tierprodukte
  • Gebrauchte Sport- und Campingausrüstung
  • Wander- und andere Sportschuhe

Gartengeräte und andere Gegenstände

Diese Liste ist nicht abschließend; ausführliche Informationen sind dem Internetauftritt des Quarantäne-Dienstes des Ministeriums für Primärindustrien zu entnehmen.

Beachten Sie, dass selbst das versehentliche Mitführen von Reiseproviant, z. B. ein einziger im Handgepäck vergessener, nicht-deklarierter Apfel, zu einer sofort fälligen, substanziellen Geldstrafe führen kann.

Einfuhrverbote bzw. -beschränkungen bestehen u.a. für Waffen, wie auch für bestimmte Arten von Messern. Bei Ein- und Ausreise sind mitgeführte Bargeldbeträge (einschließlich Schecks, Reiseschecks, Geld- oder Postanweisungen, Wechsel und andere übertragbare Inhaberpapiere) anzuzeigen, soweit ihr Gesamtwert 10.000 NZD beträgt oder übersteigt.

Bei Ankunft in Neuseeland muss mit eingehenden Kontrollen, wie zum Beispiel einer Durchsuchung des Gepäcks mit Spürhunden, gerechnet werden. Verstöße gegen die Einfuhrbestimmungen werden unnachgiebig mit Geld- (in der Regel mindestens 400 NZD) und ggf. auch Haftstrafen oder Ausweisung geahndet.

Auch Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen vom neuseeländischen Zoll nach dem Customs and Excise Act 2018 zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden. Auch die Herausgabe des Passworts kann hierzu verlangt werden. Bei Verweigerung drohen Geldstrafen von bis zu 5.000 NZD.

Weitere Informationen

Die camperboerse übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der oben aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Hilfreiche Informationen finden Sie auch unter www.auswaertiges-amt.de.