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Neuseeland Einreisebestimmungen

Einreise und Visum

Alle Reisenden benötigen für die Einreise nach Neuseeland einen gültigen Reisepass; der Personalausweis reicht nicht aus.
Kinder benötigen einen gültigen maschinenlesbaren Kinderreisepass oder einen regulären Reisepass. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht akzeptiert.

Elektronische Einreisegenehmigung NZeTA

Ab dem 1. Oktober 2019 müssen Reisende aus visabefreiten Ländern für die erstmalige Einreise nach Neuseeland verpflichtend im Besitz der elektronischen Einreisegenehmigung NZeTA (Electronic Travel Authority  (gebührenpflichtig)) sein. Ausserdem wird für internationale Besucher eine Umwelt- und Touristensteuer (International Visitor Conservation and Tourism Levy; IVL) erhoben.

Die Beantragung des NZeTA ist seit Anfang August 2019 nun über die mobile App oder die behördliche Internetseite New Zealand Immigration / NZeTA möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrages bis zu 72 Stunden dauern kann und daher rechtzeitig beantragt werden muss. Die Airlines sind berechtigt, Gästen, die nicht über ein gültiges NZeTA verfügen, das Einsteigen in den Flieger zu verweigern.

Das NZeTA muss auch für einen Aufenthalt im Transitbereich beantragt werden!

Alle Informationen rund um NZeTA und IVL sowie den Link zur Beantragung gibt es auf der Internetseite der neuseeländischen Behörde unter folgendem Link: New Zealand Immigration

Bei Flügen nach Neuseeland mit einem Zwischenstopp in den USA müssen Sie für die USA folgendes beachten:

Einreise in die USA ohne Visum: Alle Reisenden müssen einen eigenen, maschinenlesbaren Reisepass mitführen und im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein ("Electronic System for Travel Authorization"-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Staatsangehörigen von VWP-Ländern die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung beantragen.

VWP-Reisenden, die keine ESTA-Reisegenehmigung vorweisen können, kann der Zutritt zu Flugzeug oder Schiff verwehrt werden; sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen und die Einreiseerlaubnis an der Einreisestelle in den Vereinigten Staaten kann ihnen verwehrt werden.

Gesundheitsvorschriften

Aktuell liegen uns keine Informationen über zwingend notwendige Vorbeugemassnahmen oder Impfungen vor.

Zoll

Güter unter 700 NZ-Dollar, maximal 50 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak oder Zigarren, können zollfrei eingeführt werden. An alkoholischen Getränken können 4,5 Liter Wein oder 4,5 Liter Bier und eine Flasche Spirituosen (maximal 1125 Milliliter) eingeführt werden. Das Mindestalter für die Einfuhr ist 17 Jahre. Die Einfuhr von Tieren unterliegt strengen Quarantänevorschriften. Ausführliche Informationen sind vom Quarantänedienst des Land- und Forstwirtschaftsministeriums (Ministry of Primary Industries, Importing Service, www.mpi.govt.nz/) erhältlich.

Um die Flora und Fauna in Neuseeland zu schützen, bestehen darüber hinaus strenge Einfuhrrichtlinien für diverse Lebensmittel, Pflanzen und Gegenstände. Folgende Dinge dürfen entweder nicht eingeführt werden oder sind bei Ankunft zu deklarieren: Strohartikel, hölzerne Gegenstände und Schnitzereien, Tierhäute, bestimmte Arten von Muscheln, orientalische Medizin, frische oder getrocknete Pflanzen, Samen. Nicht eingeführt werden dürfen ferner alle Arten von Lebensmitteln, insbesondere Honig. Ausnahmen können bei Babynahrung (in Dosen) gemacht werden. Alle Arten von mitgeführten Lebensmitteln und von Ausrüstungsgegenständen, die im Zusammenhang mit Camping, Tieren oder anderen Outdoor-Aktivitäten benutzt wurden, sind auf dem Einreiseformular, welches vor Ankunft in Neuseeland an die Passagiere ausgehändigt wird, zu deklarieren. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass z.B. an mitgeführten Schuhen (auch Sportschuhen) keine Erde usw. haftet.

Einfuhrverbote beziehungsweise -beschränkungen bestehen ebenfalls für Waffen und Handelsgüter. Alle Gepäckstücke werden bei Ankunft auf den Flughäfen durchleuchtet, gegebenenfalls auch durchsucht. Für die Überprüfung werden auch speziell trainierte Hunde eingesetzt. Im Bedarfsfall wird ferner eine chemische Behandlung durchgeführt. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Geld- oder Gefängnisstrafen.
Weitere Informationen

Die camperboerse übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der oben aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Hilfreiche Informationen finden Sie auch unter www.auswaertiges-amt.de.