Der Versicherungsschutz, den unsere Partner-Vermietungsunternehmen bieten, ist in der Regel sehr hoch. Die Selbstbeteiligung ist jedoch zunächst immer vom Mieter zu tragen, unabhängig davon, wer die Schuld trägt, und wird pro Vorfall erhoben. Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, müssen Sie zunächst die Selbstbeteiligung an den Vermieter zahlen, bis der Dritte dem Vermieter den Schaden ersetzt. In Bezug auf die Selbstbeteiligung ist es wichtig zu erwähnen, dass in den meisten europäischen Ländern eine Kfz-Versicherung obligatorisch ist, es aber auch einige EU-Staaten gibt, in denen Autofahrer ohne Versicherung oder mit sehr geringem Versicherungsschutz fahren dürfen.
Ein Versicherungsvertrag wird zwischen Ihnen und dem Vermieter abgeschlossen, wenn Sie das Fahrzeug abholen. Wir empfehlen Ihnen, bei der Abholung des Fahrzeugs ausreichend Zeit einzuplanen und die Mitarbeiter des Kundendienstes des Vermieters über alle Aspekte zu befragen, die Sie nicht vollständig verstehen. Jeder Vermieter handelt mit seinem Versicherer unterschiedliche Versicherungsbedingungen aus, die er seinen Kunden bei der Abholung des Fahrzeugs anbietet.
Unternehmen, die in ihrer Versicherung ein Element für Personenschäden anbieten, haben in der Regel Policen, die den Fahrer, alle Passagiere im Mietfahrzeug sowie Dritte abdecken, wenn der Fahrer des Mietfahrzeugs schuld ist.
Jedes Land/jede Autovermietung verwendet ein anderes System zur Einteilung der Versicherungskategorien. Um herauszufinden, welche Versicherungen im Preis inbegriffen sind und welche zusätzlichen Versicherungsoptionen zur Verfügung stehen, empfehlen wir Ihnen, den Abschnitt "Versicherung" im Abschnitt "Wichtige Informationen zur Anmietung" der einzelnen Unternehmen auf dieser Website zu lesen.
Schäden an Reifen oder am Unterboden des Fahrzeugs sind in der Regel nicht versichert. Schäden am Fahrzeug, die durch Vertragsbruch, gefährliches Fahren oder andere illegale Aktivitäten (z. B. Alkohol am Steuer) verursacht werden, sind nicht versichert.